Blog Verlinkt das Internet durchsuchen

... die dekadente universelle Täuschung! (?)


Wenn die Argumente fehlen! Zurich Insurance Group
Das einzige was bei der Zürich Versicherung immer noch gut funktioniert ist: "Die längst verwahrloste Ungerechtigkeit zu verwalten".


Wir haben uns am 25. Oktober 2013 gemeinsam entschlossen, diesen BLOG so abzuändern, sodass vom Versicherungs-Dealer, Mitglieder seiner Familie nicht mehr identifiziert werden können! Er konnte uns nicht davon überzeugen, dass er unsere Unterlagen jeweils der Zürich-Versicherung weitergeleitet hat...


Muster Mann, Alias: Reinhold Meuwly, Inhaber/Generalagent Zürich Versicherungen, Zürcherstrasse 59/61 8800 Thalwil

Zürich /OZ

Generalagentur Reinhold Meuwly
Inhaber/Generalagent Zürich Versicherungen
Zürcherstrasse 59/61 
8800 Thalwil

Affoltern a.A. / 13.03.2012 / KAA


Sehr geehrter Herr Reinhold Meuwly

Uns ist nicht klar, was gegen diese seit langem im Raum stehenden Vorwürfe nach den übermittelten (Beweisunterlagen in der Dokumentation vom 27.11.2011) eingeleitet wurde, wir haben noch keine Antworten erhalten. Da wir deswegen einige Zweifel haben, bitten wir Sie, persönlich Stellung zu nehmen und nachfolgende Fragen zu beantworten!

Wurden Sie als Chef und Kundenverantwortlichen (UV Zürich) diesbezüglich übergangen? Unbeantwortet geblieben ist leider auch das E-Mail vom 29. Dezember 2011, wo abermals Aufklärung verlangt wurde, sollte dies zutreffen, empfehlen wir Ihnen, mit uns schriftlich Kontakt aufzunehmen.

Warum haben Sie unsere Unterlagen (Beanstandungen und Beschwerden) jeweils an die Schadenspezialisten KKS Ost weitergeleitet, obgleich Ihnen bekannt ist/war, dass da kein Interesse mehr an Aufklärung vorhanden ist - nachdem Beweise existieren - wie und mit welchen Mitteln (die Schadenspezialisten), günstige Gutachten erschlichen haben um daraus parteiliche Verfügungen zu basteln?" Aus unserer Sicht ist das gesetzwidrig!

Wurden unsere Dokumentationen vom 27.11.2011 - wie von uns verlangt - der Abteilung, zuständig für die: "Aufsicht bezüglich Fallabwicklung und der Verträglichkeit zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG", zur Überprüfung eingereicht? Wir bitten Sie, die entsprechenden Belege zu senden, oder uns mitzuteilen, wann nicht! Warum nicht?

Was haben Sie unternommen, damit wir die uns immer noch fehlenden Unterlagen erhalten, wie haben Sie da eingegriffen? Falls Sie nichts unternommen haben! Warum nicht? Sollten Sie eventuell zu diesen querulatorischen Verhalten gedrängt worden sein, erwarten wir die Nennungen von Vor- und Nachnamen dieser Personen.

Wir betrachten es als grobfahrlässig sich an das "Totschweigen" zu klammern und den "gesunden Menschenverstand" auszuschalten. Wir werfen Ihnen ganz bewusstes schädigendes Verhalten vor. Leider führte das mangelnde Vertrauen am UV konformen Schutz auch noch zum Abgang vom Mitarbeiter. Unangenehm aber ist, dass durch Ihr Verhalten bereits Schaden entstanden ist, welchen Sie mit zu verantworten haben. Deshalb fordern wir Sie hiermit auf, beiliegende Rechnung mit der vorläufigen Aufwandsumme für unsere Erhebungen von CHF 25’000.00 zu bezahlen. Wir berufen uns dabei auf das allgemein gültige Verursacherprinzip.








Zürich /OZ
Generalagentur Reinhold Meuwly
Inhaber/Generalagent Zürich Versicherungen
Zürcherstrasse 59/61 
8800 Thalwil

Affoltern a.A. / 22.03.2012 / KAA

Sehr geehrter Herr Reinhold Meuwly

In Ihrem Antwortschreiben vom 20.03.2012 bestätigen Sie, dass Sie die von uns geschickten Unterlagen "jeweils an die zuständigen Stellen" weitergeleitet haben. Leider aber wurden "von diesen zuständigen Stellen" unsere "Fragen" nicht beantwortet, darum wissen wir auch nicht "wem genau Sie die Unterlagen weitergeleitet haben"? Deswegen können wir dort auch nicht nachfragen. Nun erwarten wir von Ihnen Belege und die Nennungen der Adressen mit Vor- und Nachnamen jener Personen von den "zuständigen Stellen". Gemäss Ihrem Schreiben vom 20.03.2012 ist das ja auch besonders wichtig. Damit wir in Zukunft (wie von Ihnen empfohlen), unsere Fragen - da stellen können - sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, denn wir wissen mangels Transparenz nicht, wer diese Quellen sein sollen. Sie meinen wohl nicht etwa jener in der Kritik stehenden Schadensabteilung mit welcher wir schon mehrmals in Kontakt waren?

Wir haben über Sie, die Zürich Versicherung mehrmals aufgefordert - Stellung zu beziehen. Bisher wollte sich dazu aber niemand äussern. Anscheinend gibt es sehr gute Gründe, Kommunikation zu verweigern, wohl um vor der Verantwortung fliehen zu können oder auch - weil Durchsichtigkeit zum Sicherheitsrisiko würde, anscheinend wissen die nicht einmal, was sie wissen oder was sie nicht wissen sollten, auf jeden Fall bekommen wir keine Antworten.

Dass Sie selber in die Schadensabwicklung nicht involviert sein möchten verstehen wir. Ihre nicht herausragende Stellungnahme ändert dennoch, am wahren Kern unserer Kritik nichts. Aus unserer Sicht sind Sie mit der Verantwortung gegenüber ihren Kunden aussergewöhnlich verantwortungslos umgegangen, indem Sie das "Kerngeschäft hinter den verschlossenen Türen" und "unter strengster Geheimhaltung" ohne "Gewissenskonflikt" anscheinend durch "Nichtstun" in einer beispiellosen "Art" und "Weise" unterstützt haben und durch "Wegschauen" voll mitziehen. 

Für uns bleiben Sie weiterhin Ansprechpartner und Auskunftsperson (der Zürich Versicherung) und wir verlangen von Ihnen, dafür zu sogen, dass unsere Fragen beantwortet werden. Was schätzen Sie, bis wann dürfen wir mit Antwort rechnen?

Wie schwerwiegend ist dieser Fall, wenn die dargelegten Vorwürfe stimmen? Wäre das ein Offizialdelikt? Welche weiteren Schritte unternehmen Sie? Reichen Sie eine Strafanzeige ein?








Zürich Versicherung - die anonyme Antwort der - Zürich Versicherung



Zürich /OZ
Generalagentur Reinhold Meuwly
Inhaber/Generalagent Zürich Versicherungen
Zürcherstrasse 59/61 
8800 Thalwil


Mahnung:


Affoltern a.A. / 03.04.2012 / KAA


Sehr geehrter Herr Muster Mann

Wir bewerten Ihr Antwortschreiben vom 20.03.2012 lediglich als moralischen Schutz für die Schadenspezialisten, welche mit ihren harten illegalen Bandagen und allen Tricks unnötig für ihre Unrechte kämpfen. Wer so agiert "Beihilfe" und "Unterstützung" leistet, muss damit rechnen "wenn eine Hand die andere wäscht" und "wenn man dem auf die Schliche kommt" und "wer dermassen ungenau informiert" auch ins Visier zu geraten.

Wir werfen Ihnen aus diesen Gründen vor, dass Sie mit Ihrer Hilfeleistung als verlängerter Arm der Schadenabteilung, mit dem nicht nachvollziehbaren Kommentar vom 20.03.2012 und dem Schreiben vom 21.03.2012 ohne Unterschrift, das Klima unnötig zuspitzen und es zusätzlich vergiften.

Bereits damals, am 23.04.2010 und 27.05.2010 wurden Sie durch uns abgemahnt, dessen ungeachtet haben Sie unsere Klagen erneut, genau denjenigen zur Bearbeitung weitergeleitet, welche aus guten Gründen kein Interesse an Aufklärung besitzen.

In Ihren aktuellen Werbekampagnen behaupten Sie, dass die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kunden für Sie im Mittelpunkt stehen, leider passen Ihre Handlungen nicht zu dem was Sie in diesen Annoncen versprechen. Uns fehlen immer noch alle verlangten Unterlagen, Dokumente und Antworten.

Wegen Ihrem bewussten Anteil an der "Verhinderung" plus "Verweigerung" in Bezug auf die Eintreibung der von uns verlangten Bescheide und Belege mussten wir aufwändige Erhebungen betreiben.

Da es Ihnen mit ihren Antworten vom 20.03.2012 und 21.03.2012 nicht gelungen ist, diese Verantwortung von Ihnen abzubiegen und Sie uns mit Ihren abermaligen Handlungen absichtlich provozieren, bleibt auch unsere Forderung (Rechnung vom 13.03.2012) weiterhin bestehen. Wir bitten Sie, den Betrag in den nächsten 10 Tagen zu überweisen oder uns eine Tilgung vorzuschlagen.

Ihrer Bitte, uns direkt an die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, an Herrn Josef Ackermann zu wenden, werden wir zum gegebenen Zeitpunkt gerne nachkommen.

Freundliche Grüsse


Screenshot - Bildzitat: ZURICH Generalagentur Muster Mann



Die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden stehen für uns im Mittelpunkt.



EINSCHREIBEN
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Thurgauerstrasse 80
8050 Zürich

Affoltern am Albis, 27.06.2012 / KAA

Betreff: Police Nr. 15.008.195 UVG-Versicherung - Kündigung

Sehr geehrte Frau Milena Archidiacono
Sehr geehrter Herr René Gerschler

Besten Dank für das Angebot vom 19.06.2012, dass Sie für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung stehen und wir nicht zögern sollten, bei Fragen Sie als Vertraute/r der (Zürich Unfall Versicherung) zu kontaktieren. Ihr Angebot nehmen wir sehr gerne an, weil wir ja auch seit Jahren auf die Offenlegung von willkürlichen und geheimnisvollen Transparenten warten!

Ähnliche Einladungen bezüglich "Aufklärung" haben wir allerdings von der Zürich Versicherung auch schon oft erhalten, nur wurde jeweils nichts daraus. Dieser Konflikt entstand insbesondere darum "was nun auch öffentlich ist", dass es immer nur eine Absicht gab (Unfallopfer möglichst schnell abzuwimmeln) und dieses auch erheblich schnell umzusetzen galt. Um dieses Ziel zu erreichen hat die UV Zürich Versicherung sich nicht gescheut, mit aussortierten Unterlagen der MEDAS, ein günstiges Gutachten abzuringen, zu erschleichen, respektive zu erkaufen!

Das Know-how zur Umgehung der Vorschriften hat die Zürich Unfall Versicherung aber mindestens in diesem Fall deutlich verfehlt. Wir meinen damit nicht etwa das Know-how zur Einhaltung der Regeln – sondern das Know-how "im Sinne der Kenntnis und der Tricks zur Umgehung beschaffungsrechtlicher Vorgaben."

Deutlich werden in diesem Fall aber auch die persönlichen Beziehungen unter Freunden welche da gepflegt werden, damit gewollt nichts unternommen wird. Die freihändigen Geringschätzungen einiger Akteure bei der Zürich Unfall Versicherung gegenüber Kunden und dem Gesetz wagen wir deswegen als "unreines Vehikel zu bezeichnen", zumal die Verflechtungen und Verfehlungen der bisherigen rechtswidrigen Praxis uneingeschränkt fortgeführt werden. Das wie die unsauberen Geschäfte getätigt wurden oder werden sind grotesk. Es sind uns eine Reihe von Inkonsistenzen bekannt, welche ihnen auch hinreichend erläutert wurden.

Interessant wäre aber auch zu erfahren, ob diese Vorkommnisse nur die Spitze eines Eisberges sind, weil da augenscheinlich auch im WEB noch weitere Fälle von Vetternwirtschaft aufgetaucht sind mit immer den gleichen Muster: "dass bei der Zürich Unfall Versicherung lediglich ein erheblicher Aufwand zur Realitäten Verschleierung und zur Umgehung der UV Gesetzgebung betrieben werde."

Nachdem klar ist, mit welchem Hintergrundfilz etliche Spezialisten unter ein und derselben miserablen Decke stecken und nun unter demselben Druck stehen wegen ihren: "bösartigen Scheinrealitäten, Gängelungen, Wichtigtuereien, Rechthabereien, Opfer Plünderungen", kommen diese auch bei uns nicht gut an und hat letztlich auch unser Vertrauen in die Zürich Unfall Versicherung erschüttert, überwiegend nachdem uns klar wurde, wie: "in krasser und naiver Art und Weise, gegen Gesetze verstossen wurde". Siehe Beweise!

Angesicht der Praktiken und der Leichtigkeit wie die gesetzlichen Bestimmungen bei ihnen ignoriert und umgesetzt wurden, stellt sich zumindest bei uns die Frage nicht mehr, ob dies auf einer Kultur von Nachlässigkeit zurückzuführen ist, oder ob die Zuständigen dies (mit ihrer ganz besonderen Färbung) als berufliche Lebensaufgabe betrachten.

Diese Vergehen wiegen so schwer, dass offensichtlich im Netzwerk der widerrechtlichen Vortäuschungs-Beschaffer keiner mehr seine Identität preisgeben möchte und lieber anonym bleibt, aber dennoch der Versuchung nicht wiederstehen kann, weiter zu machen wie bisher, eine weitere Vertuschung dieser Deals ist aber nicht mehr möglich! Der Umgang mit diesen Personen empfinden wir inzwischen als extrem widerlich!

Wir haben die Zürich Versicherung mehrmals aufgefordert - Stellung zu beziehen. Bisher wollte sich dazu aber niemand äussern. Anscheinend gibt es sehr gute Gründe, Kommunikation zu verweigern, wohl um vor der Verantwortung fliehen zu können oder auch - weil Durchsichtigkeit zum Sicherheitsrisiko würde, auf jeden Fall bekommen wir keine Antworten zu unseren an die (Zürich Versicherung) gemachten Vorwürfen zum Thema: "Mangels fairem Verfahren (Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK). Anzeigepflicht Verletzung, gesetzeswidrige Handlungen, Verweigerung von Akteneinsicht, systematisch und im grossen Stil durchgeführte Gutachten, Missbräuche mit endlosen Regelverstössen, Nichteinhaltung der Gesetze plus Verordnungen gemäss UVG, Vertragsbruch. Siehe EINSCHREIBEN vom 27.11.2011, 13.03.2012, 22.03.2012, 03.04.2012 und vom 01.05.2012!"

Die gebetsmühlenartigen Antworten, dass die Zürich Unfall Versicherung dessen ungeachtet an den Medas-Fliessbandgutachten festhaltet, erscheint uns darum auch als besonders abstossend. Die vorhandenen Beweise und Klärungen wie diese Gutachten zustande gekommen sind (Erschleichung mit gefälschten Unterlagen (Urkunden Fälschung)) ist ausnahmslos empörend, wir sind der Meinung, dass das personelle oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben müsste.


Fragen:

Wie schwerwiegend ist dieser Fall, wenn die oben dargelegten Vorwürfe stimmen? Handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt? Wen informieren Sie aus der Geschäftsleitung? Wer reicht eine Strafanzeige ein? Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen, gerne sehen wir Ihrer Rückmeldung entgegen!

Freundliche Grüsse

Kägi und Partner AG

Kägi Armando


Info-Kopie:
milena.archidiacono@zurich.ch, arthur.marx@gef.be.ch, fzp.lp@axa.ch, info@svazurich.ch, info@axa-winterthur.ch, info@kapo.zh.ch,


Frau Milena Archidiacono wurde offensichtlich angestiftet zum nicht reagieren, nicht antworten und das alles zu ignorieren, das Verbot kam angeblich von Frau Isabelle Baldinger lic. iur. Zürich Versicherung.



Das alles ist ein schlechter Stil Herr Reinhold Meuwly, was machen Sie nur für Sachen? (!)

Wenn da nur die Vergangenheit nicht wäre! Anscheinend bewerten Sie ihren Eintrag im Betreibungsregister höher ein, als Ihre abgegebenen Versprechen „die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden stünden für Sie im Mittelpunkt“. Ihre andauernde Vergifterei des Klimas, ist nicht friedensförderlich!

Muster Manns Anwalt auf dem Prüfstand: "Auch mit ihren Juristen können Sie sich, bezüglich dem, was Sie mit ihrem Schlichtungsbegehren betreffend ungerechtfertigter Betreibung erhoffen - kaum erreichen". Die Homburger AG mit ihrem Vertreter Herr Dr. iur. Gregor Bühler versucht wahrscheinlich nur mit seinem Manifest von Unwahrheiten und Unterstellungen, (wider besseres Wissen) lügenhafte Behauptungen aufzustellen um von den wahren Tatsachen abzulenken.

Herr Dr. iur. Gregor Bühler, wir machen ihnen doch auch keine an „Wahn“ haftenden „Plagiatsvorwürfe“ zum Titel Dr. iur. - dabei „geschummelt“ zu haben oder sie hätten Muriel Ego-Sevinc nur wegen ihren schönen grossen Augen angestellt! (?)






EINSCHREIBEN
Friedensrichteramt Affoltern am Albis
Bahnhofplatz 1
Postfach 268
8910 Affoltern am Albis

Sehr geehrter Herr Friedensrichter

Der guten Ordnung halber und weil wir die falschen Anschuldigungen so nicht stehen lassen können, haben wir uns entschieden, schwerwiegende Irrtümer ins richtige Licht zu rücken, obwohl uns klar ist, dass diese Ausführungen zurzeit noch bedeutungslos sind. Weil sich der Vertreter der Klägerin aus unserem Blickwinkel auf einer Einbahnstrasse befindet und möglicherweise einiges verwechselt, haben wir zu den schlimmsten Fehlgriffen trotzdem Stellung bezogen. Auch weil die Klägerin eine Kopie von dieser Richtigstellung erhalten und sie sich dadurch korrekt informieren kann, demzufolge ein unnötiger Prozess vermieden werden könnte!

Wir sind auf Akten (Beweisunterlagen) gestossen, welche den Verdacht teilweise nachvollziehbar machen, wie die MEDAS Bern mit "frisierten Unterlagen" durch die "UV Zürich Versicherung" den Medizinern in Bern, mittels "aussortierten Beweis-Unterlagen" - ein für sie "günstiges Gutachten erschlichen hat"! Es geht bei unserem Anliegen um die UV-Zürich Versicherung und ihrer Fallbearbeitung, nicht wie hier behauptet wird nur um die Rolle der MEDAS.

Am 27.11.2011 in einem 23 seitigen Rückblick baten wir Herrn Muster Mann, die über Jahre hinaus, systematisch und im grossen Stil durchgeführten Missstände (Machtmissbräuche) zu beenden und seine Kunden nicht im Stich zu lassen, sowie diesen Fall von der Abteilung - zuständig über die Aufsicht bezüglich Fallabwicklung und der Verträglichkeit zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG - überprüfen zu lassen.

13 und 14 haben wir in unserem Schreiben vom 31.01.2013 Stellung bezogen.

15 Die Betreibung erfolgte aufgrund von behaupteten, aber völlig haltlosen "Ansprüchen" gegenüber der Zürich und hat mit dem Kläger nichts zu tun. Die Forderung unter dem Titel "Beweisbeschaffungskosten" gründet auf keiner Rechtsgrundlage und ist nicht geschuldet. Die Betreibung erfolgte offensichtlich zu Unrecht und der Kläger wurde in schikanöser Weise betrieben.

Die Betreibung erfolgte nicht aufgrund von Behauptungen sondern aufgrund von der Beschaffung von Beweisunterlagen (Schlüssel-Dokumente), welche von der UV bewusst unter dem Deckel gehalten werden. Die Betreibung entstand nicht zu Unrecht, der Kläger wurde nicht aus schikanösen Gründen betrieben. Die Homburger AG mit ihren Vertreter Herrn Dr. iur. Gregor Bühler möchten wohl mit ihren diffusen Unterstellungen, (wider besseres Wissen) unwahre und lügenhafte Behauptungen aufstellen um von den wahren Tatsachen abzulenken, obwohl sie eigentlich wissen müssten, dass die Forderung geschuldet ist und Herr Muster Mann nicht zu Unrecht betrieben wurde. Herr Dr. iur. Gregor Bühler, wir machen Ihnen doch auch keine an „Wahn“ haftenden „Plagiatsvorwürfe“ zum Titel Dr. iur. - dabei „geschummelt“ zu haben!

16 Der Kläger hat ein erhebliches schutzwürdiges Interesse an der sofortigen Feststellung am Nichtbestand der Forderung. Der jetzige Zustand gefährdet seine Rechtsstellung, da sie ihn in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit erheblich behindert. Die Fortdauer dieses unhaltbaren Zustandes ist dem Kläger nicht länger zumutbar. Solange die Beklagte nicht anerkennen will, dass die in Betreibung gesetzte Forderung nicht besteht, bleibt die Rechtslage - jedenfalls aus der Sicht Dritter - ungewiss und hat deshalb kreditschädigende Wirkung für den Kläger (BGE 120 " 20, 26).

Das Fortdauern dieses unhaltbaren Zustandes ist vor allem dem Beklagten nicht länger zuzumuten, was letztlich zu dieser Betreibung geführt hat. Solange der Kläger aber nicht anerkennen will, dass die gesetzlichen Bestimmungen (UVG) auch für ihn als Vertreter der Zürich gelten und er beim Beklagten darum als Mitverursacher gilt, wird er weiterhin, (sein Handeln) aus der Sicht des Versicherten versuchen, nichts zu verstehen.

Auch eine kreditschädigende Wirkung kann der Kläger nicht konstruieren! Seine Behauptungen in den öffentlichen Printmedien „Die individuellen Bedürfnisse seiner Kunden stünden für ihn im Mittelpunkt“, sind bei uns nicht angekommen, wir haben davon in den letzten Jahren nichts gemerkt, nur vom Gegenteil!

17 Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung genügt für das Feststellungsinteresse des Betriebenen die blosse Tatsache, betrieben worden zu sein. Da ein Rechtsvorschlag nicht alle Nachteile beseitigt, kann die Kreditwürdigkeit des Betriebenen allein aufgrund eines ungerechtfertigten Registereintrages erheblich leiden. Bereits die Tatsache, dass gegen jemanden eine Betreibung erfolgt ist, deren Grundlosigkeit nicht in jeder Hinsicht feststeht, kann das Vertrauen Dritter in seine Zahlungsmoral und -fähigkeit belasten. Daher müsste der Kläger theoretisch jedem Dritten, der ein Interesse an seinem Betreibungsregister-auszug hat, die Grundlosigkeit der Betreibung darlegen. Die Erklärungsversuche des Klägers können bei Dritten Glauben finden oder im Gegenteil Misstrauen hervorrufen, jedenfalls aber vermögen sie auch bei klarer Rechtslage ein richterliches Urteil nicht zu ersetzen.

Grundlosigkeit war nicht der Anlass unserer Betreibung, sondern der Grund war, weil Herr Muster Mann (als Versicherer) mit allen Mitteln über all die Jahre hinaus, mit teils haarsträubenden Argumenten unsere Anfragen missachtend umgeht, die Herausgabe von Akten ignoriert. Darum wir einen erheblichen Aufwand betreiben mussten um einen Teil dieser Belege zu beschaffen. Anhaltend werden unsere Rückfragen weiterhin nicht beantwortet, gerade so, als würden die Gesetze plus Verordnungen gar nicht existieren und als wäre das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die verfassungsmässigen Gesetze bei der Klägerin unbekannt.

18 Ein Interesse der Beklagten, eine vorzeitige Prozessführung zu verhindern, ist nicht ersichtlich. Die Betreibung wurde nicht etwa zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung eingeleitet, sondern lediglich zwecks Schädigung des Klägers. Die Beklagte wird später ebenso wenig wie jetzt in der Lage sein, ihre vermeintlichen Ansprüche gegenüber dem Kläger zu beweisen. Sie hat somit kein schützenswertes Interesse, die verbindliche Feststellung des Nichtbestehens der Forderung im vorliegenden Prozess zu verhindern.

Es existiert bei uns kein Interesse, eine verbindliche Feststellung des Bestehens unserer Forderung in einem Prozess zu verhindern. Die Forderung ist genügend begründet und es handelt sich dabei auch nicht um eine „Nichtbestehende Forderung“ sondern um eine Ausgewiesene! Siehe: „Info Mail Kopie an Muster Mann vom 27.06.2012!“

21 Aus den ob genannten Gründen ist die Betreibung mit der Nr. 114626 aufzuheben und das Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg anzuweisen, diesen schikanierenden Registereintrag zu löschen und keinem Dritten mitzuteilen. Sollte die Beklagte dazu nicht Hand bieten, ist die Klagebewilligung an das Bezirksgericht Affoltern auszustellen.

Wir haben dem Vertreter der Klägerin am 31.01.2013 schriftlich begründet: Dass gegenüber von Herrn Muster Mann, sehr wohl Ansprüche bestehen, diese Betreibung unter der Nummer 114626 ist nicht wie hier von der Klägerin dargestellt oder behauptet wird „in offensichtlicher ungerechtfertigter“ und „in schikanöser Weise erfolgt“. Herr Muster Mann (ZURICH, Generalagentur Muster Mann, Inhaber mit Einzelunterschrift und Aussteller der Versicherung-Police), weiss das auch ganz genau, ihm sind die kausalen Zusammenhänge nachweislich und hinreichend bekannt, er wurde jeweils informiert. Die Klägerin war nicht kooperativ. Sie hat die gestellten Fragen nicht beantwortet, nur um einer lückenlose Untersuchung entgegenzuarbeiten. Ob Herr Muster Mann aus eigenem Antrieb auf stur geschaltet und/oder wer genau dazu gedrängt hat, bleibt bei uns ein Rätsel!

Die Beklagte kann aus ob genannten Gründen auch keine Hand dazu bieten, die berechtigte Betreibung mit der Nr. 114626 aufzuheben oder das Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg anweisen, diesen Registereintrag zu löschen. Vielmehr liegt es in unserem Interesse, das Gericht darüber entscheiden zu lassen.

Freundliche Grüsse



Kägi und Partner AG

Rüti/ZH, 08.05.2013 /KAA

Es ist eine Schlichtungsverhandlung angesetzt auf Dienstag, 14. Mai 2013, 09:15 Uhr, Bahnhofplatz 1, 8910 Affoltern am Albis.

Nachdem wir das Schlichtungsbegehren betreffend ungerechtfertigter Betreibung erhalten haben, möchten wir Sie informieren, dass der Sitz der Kägi & Partner AG nach Rüti/ZH verschoben wurde, also nicht mehr Affoltern am Albis zuständig ist.

7 Herr Kägi ist mit der damals getroffenen Einigung nicht zufrieden, insbesondere nicht mit der Beurteilung durch die MEDAS-Experten. Von der Zürich verlangt er, dass diese seinen Fall nochmals aufrolle und die Rolle der MEDAS untersuche.

8 Er hat daher zum einen eine Website im Internet eröffnet (medasleaksnews. blogspot.ch) und erläutert darin seinen Fall mit entsprechender Kritik an der Zürich, ihren Mitarbeitern und den Beteiligten seitens der involvierten MEDAS. Zum anderen schrieb Herr Kägi laufend verschiedene Stellen und Mitarbeiter der Zürich in dieser Sache an, um diesen Fall zu diskutieren und weitere Angaben zu erhalten. Zunächst versuchten diese Mitarbeiter ihm die Situation (abgeschlossener Fall) zu erklären. Sie haben dies aber inzwischen aufgegeben. Weiter informierte Herr Kägi Mitarbeiter der Zürich über seine anschwärzenden Internet-Publikationen.

Die Beklagte hat weder eine Webseite im Internet noch anschwärzende Publikationen veröffentlicht. Das einzige was unter 8 stimmt ist, dass wir laufend an die von der UV Zürich verwiesenen und ständig wechselnden Mitarbeiter, Auskunft und Unterlagen verlangten, dabei geht es immer nur um vorenthaltene Dokumente. Alle Versuche diesen Mitarbeitern die Situation (im für uns nicht erledigten Fall) zu klären, sind aber gescheitert. Bei den (MEDAS Gutachten) gilt übrigens, dass ihnen ein (verminderten) Beweiswert von versicherungsinternen medizinischen Abklärungen also (Parteien-Gutachten) zugesprochen werden darf, wenn objektiv fassbare Gesichtspunkte ins Feld geführt werden, welche erhebliche Zweifel auslösen. Was eben hier genau der Grund ist, warum wir immer noch die Aufklärungen, betreffend (Zürich UV und dem MEDAS Gutachten) verlangen!

10 Herr Kägi begann in der Folge, den Kläger mit haltlosen Fragen zum längst abgeschlossenen Fall zu kontaktieren. Dies erstaunt, zumal der Kläger, als der Vergleich zustande kam, noch gar nicht für die Zürich tätig war. Er hatte somit weder den Vergleich unterzeichnet, noch war er in die Regulierung der entsprechenden Schadensfälle in irgendeiner Weise involviert. Dessen ungeachtet stellte die Beklagte dem Kläger eine Rechnung für diffuse "Beweismittelbeschaffungskosten". Dieser Rechnung legte Herr Kägi ein Schreiben bei, in welchem er, im Namen der Beklagten, erklärte, dass er im Zusammenhang mit dem genannten Vergleich viele Stunden in die Beweissammlung für seine vermeintlichen Ansprüche gegenüber der Zürich aufgewendet habe und diese Aufwendungen nun vom Kläger privat einfordern wolle.

Herr Kägi hat die Klägerin nie mit haltlosen Fragen kontaktiert. Des Weiteren handelt es bei seinem Anliegen auch nicht um irgendwelche Vergleiche, sondern uneingeschränkt um die Dokumente, wie die Gutachten bei der MEDSA zustande kamen. Darum ändert sich auch daran nichts, dass „der Kläger damals bei der Zürich nicht zuständig oder früher gar für die Zürich nicht tätig war“. Die Police wurde ab 2010 im Namen der Generalagentur Muster Mann ausgestellt, die Klägerin ist ab 2010 für das Anliegen von seinem Kunden zuständig und zur Aufklärung sowie Herausgabe der verlangten Dokumente gemäss UVG verpflichtet.

12 Durch diese ungerechtfertigte Betreibung erfährt der Kläger im Geschäftsalltag schwerwiegende Nachteile. Bisher hat er alle Rechnungen innert Frist bezahlt. Er wurde noch nie zuvor betrieben. Als Einzelunternehmer ist er stets auf einen reinen Betreibungsregisterauszug angewiesen. Der ungerechtfertigte Eintrag schadet seiner Kredit- und Vertrauenswürdigkeit. Um seinen geschäftlichen Verpflichtungen nachzukommen, ist er auch auf Finanzierungen durch Banken angewiesen. Neben den üblichen Angaben wollen die Banken regelmässig auch einen Betreibungsregisterauszug sehen.

Es handelt sich nicht um eine ungerechtfertigte Betreibung, wenn der Kläger im Geschäftsalltag schwerwiegende Nachteile haben sollte, kann er dafür nicht den Beklagten haftbar machen, es war zu keinem Zeitpunkt die Absicht, jemanden anzuschwärzen! Die Betreibung wurde ihm zum vornherein angekündigt, wir haben mehrmals Mahnungen verschickt, nichts ist passiert, auch persönliche Gespräche wurden erfolglos gesucht. Wenn Herr Muster Mann als Generalagent der UV Zürich Versicherung etwas hätte ändern wollen, könnte er sich immer noch mit dem Fall beschäftigen und etwas zur Lösung beitragen, dabei müsste er allerdings das Schwarz Peter Spiel aufgeben, das scheint jedoch unmöglich, mit einem solchen Entschluss müsste der Kläger die eigenen Fehlentschlüsse der Zürich Unfallversicherung eingestehen. Die Beklagte wirft dem Kläger deshalb vor: „Nachlässig Beihilfe betrieben zu haben um arglistige Täuschung betreffend UVG Fallabwicklungen zu decken!“

Am 27.05.2010 und am 22.05.2011. Zu dieser Zeit verlangte der Beklagte Klarheit, Einsicht in Dokumente und Auskunft, was damals zwischen der Zürich und der MEDAS wirklich abgelaufen ist. Weil alle anderen Stellen angeblich nicht zuständig waren, baten wir Herrn Muster Mann „erfolglos“, persönlich dafür zu sorgen, dass wir je eine Kopie sämtlicher Unterlagen, welche damals im Zusammenhang mit der Zuweisung für die MEDAS und dem MEDAS Gutachten getätigt wurden - innerhalb der gesetzlichen Frist - uns zuzusenden.

Leider hat der Kläger wieder nicht reagiert, worauf wir mit Brief vom 13.03.2012 klar machten, dass wir uns auf das allgemein gültige Verursacherprinzip berufen und ihm die Rechnung für unsere Aufwendungen zustellten. Dies geschah nachdem der Kläger keinen dazu verantwortlichen Namen nennen konnte. Darauf Herr Reinhold Meuwly am 20.03.2012, allerdings auch nur unsachlich, inkorrekt und lediglich ausweichend reagierte.

Damit hat der Kläger erneut bewusst provoziert, worauf sich die Beklagte am 22.03.2012, wiederum beim Kläger beschwerte. Die Kägi & Partner AG reklamierte und hat Herrn Meuwly in Bezug über die Verantwortung im Umgang mit der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) gegenüber seinem Kunden, sein Verhalten als aussergewöhnlich gesetzwidrig und verantwortungslos angeprangert. Für die Beklagte ist und bleibt der Kläger weiterhin Ansprechpartner und Auskunftsperson (der Zürich Versicherung) und wir verlangten von ihm, endlich dafür zu sorgen, dass unsere Fragen beantwortet und die verlangten Dokumente zugänglich gemacht werden.

Am 20.05.2012 haben wir die Betreibung eingeleitet, nachdem die Klägerin auf unsere Mahnung vom 03.04.2012 nicht reagierte.

Gefälligkeitsgutachten für die Zürich Versicherung. Möge Gott den Tätern „Dr. med. Peter Schlapbach, Dr. med. Susanne Habicht,  Prof. Hans Ulrich Fisch, Dr. Ludwig Edinger“ verzeihen, denn ich werde es niemals tun!


Es ist schön zu Wissen, dass dieser Blog weiterlebt, zu finden unter dem Domain-Namen https://medasleaks.blog/

11 Kommentare:

  1. Neu Diskussion und Kommentare aus dem Tages Anzeiger:

    http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wie-deutsche-IVGutachter-in-der-Schweiz-das-grosse-Geld-machen/story/12086652?comments=1

    Friedrich Senn
    14.04.2012, 16:37 Uhr
    Melden9
    Als in Bern praktizierender Arzt und Gutachter bin ich enttäuscht, dass seit Erscheinen dieses Artikels erneut nichts geändert hat. Warum ist der Kantonsarzt laut Presse deutscher Wochenaufenthalter, welcher kein Französisch spricht? Warum ist er im Medizinalberuferegister nicht auffindbar? Warum hat er selber keine BAB? Werden deutsche IV-Gutachter deshalb mit Samthandschuhen angefasst?Antworten


    Wisel Bleuer
    24.04.2012, 10:56 Uhr
    Melden4
    In Bern tätige Aerzte, welche alle beruflichen Voraussetzungen erfüllen, müssen mit Reppressalien rechnen, wenn sie solche Missstände publik machen. Deutsche Gutachter ohne BAB fliegen unter dem Radar und müssen zumindest im Kanton Bern mit keinerlei rechtlichen Konsequenzen rechnen.


    Nicole Suter-Murard
    26.03.2012, 16:14 Uhr
    Melden9
    Ein längst bekannter Fakt, der in den Schubladen der Amtsverdrängung schlummerte. Santé Suisse, Ärztekammer, KK, Privatversicherer - Alle wussten davon. So wurde in den letzten vier Jahren die SMAB auch rege präventiv von Taggeldversicherungen und KK genutzt. Um und im Hinblick auf die letzte IV Revision die Anzahl IV-AntragstellerInnen zu reduzieren. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger stieg linearAntworten


    Assistenz Arzt Peter Bachmann
    13.01.2012, 08:46 Uhr
    Melden14
    Ich persönlich finde es erschreckend wie deutsche IV-Gutachter in der Schweiz das grosse Geld machen.
    Bekannt ist, dass Versicherungen sogenannte Schwarze Liste führen, welche Gutachter die Patienten umgehend wieder zu 100% arbeitsfähig schreiben. Diese Aerzte erhalten dann selbstverständlich wieder lukrative Aufträge.
    Für kranke Patienten hat dieses unmenschliche Vorgehen unabdingbare Folgen.

    AntwortenLöschen
  2. Jeder weiss es, jeder kennt es und trotzdem gibt's die Versicherungs-Götter in weiss unter dem Schutz des obersten Schweizer Gerichts. Es sind nicht nur die deutschen Gutachter. Anwälte sind machtlos gegenüber dieser oft gelebten Willkür trotz widersprüchlichsten Gutachten werden in den meisten Fällen die Einsprachen abgewiesen. Vielleicht sollten auch Ärzte die Fälle/Gutachten beurteilen und nicht Anwälte ohne medizinischen Hintergrund.
    Profiteure sind in jedem Fall die Gutachter, die UVGs und die IV auf Kosten der Patienten, der Krankenkassen (wieso steigen diese von Jahr zu Jahr...?) und der Sozialversicherungen (dort landet dann ein Grossteil der "Schein"-Invaliden. Es sind nicht nur die deutschen Gutachter, die für diesen Umstand sorgen - es gibt auch Schweizer Gutachter die trotzdem jede Nacht irgendwie ruhig schlafen... (PS: Ich könnte es an ihrer Stelle nicht).
    Ich hoffe das Sprichwort wird irgendwann Realität: Steter Tropfen... und irgendwann kriegt wieder Recht, wer auch wirklich Recht hat.

    AntwortenLöschen
  3. Mein Name ist eigentlich Whistleblower ;-)

    Zu unseren Missständen am Arbeitsplatz...

    Die zuständigen Top-Manager der Zurich Versicherung haben beschlossen, mit List und bösem Willen gegen die CH-Gesetze zu verstossen. Nun versuchen sie, die einfachen Mitarbeiter zu opfern. Haben wir nur noch Feiglinge an den Unternehmensspitzen?

    AntwortenLöschen
  4. Danke für den Kommentar Whistleblower ;-)

    Die Chefs der Lebens-Versicherer und/oder auch Unfall-Versicherer dulden es leider nicht, den Opfern zu dienen, viel gefälliger ist denen, wenn die Angestellten für ihre Anführer und Drahtzieher, als #Defizitsünder den Kopf hinhalten!

    Dazu braucht es natürlich auch fähige (#scheinheilige) Sachbearbeiter, welche verpflichtet sind, ihre eigenen Löhne zu erzeugen und nebenbei, auch für ihre Veranstalter und Aktionäre den Lebensunterhalt sichern.

    Keiner will wirklich ein #Verräter sein oder Kunden Verärgern (?)! Leider funktioniert das nur mit dieser einer Art und Weise von Gewalt! „Alles Totschweigen“ und/oder „Betroffene mit #Lügen zu ersticken“, was ja auch dazu dient, „die eigene Historie mit den ausgiebigen Vergehen“ nicht zusätzlich noch mehr anzuheizen!

    Das ganze System ist äusserst beunruhigend und es wäre auch aufklärungsdürftig, aber sie wollen in der Zukunft so wenig wie in der Vergangenheit die bedingungslos Aufräumung, ihre Taten bleiben dadurch unangetastet, sie wollen sich eben nicht, zu den grössten #Schurken unserer Zeit zählen!

    AntwortenLöschen
  5. Mir geht es genau so mein Kunde in Spanien hat sein KFZ in meinem Lager/Garage für 2 Monate wegen einer Reise abgestellt, nach 14 Tagen ist durch Selbstentzündung das KFZ Ranchrover ausgebrannt und hat mir einen Schaden von ca. 17.000.-€ verursacht.
    Die Zürich Haftpflichtversicherung hat die Wiedergutmachung abgelehnt! Was soll man gegen Diese Betrüger unter nehmen? Hans Veen Oldtimer Restaurator

    AntwortenLöschen
  6. Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespiegelte Gerechtigkeit und die bösen Menschen die daneben schmiere stehen und die Gauner gewähren lassen.

    AntwortenLöschen
  7. Herzlichen Dank für den Beitrag!

    Sie (viele Gutachter plus Auftraggeber mit ihrem Anhang), haben so viel Verbrechen begangen, dass der Name Wissenschaftler und/oder Experten infolge ihrer Grausamkeiten einen eigenen, ihren Würden entsprechenden und verdienten Name erhält (Täter Brigaden) - dabei wird man gezwungenermassen an die SS und an das Hitler Regime erinnert! Zum Beispiel an Namen wie Heinrich Himmler, Josef Mengele und an die vielen anderen SS Ärzte (siehe Wikipedia: NAMEN SS ÄRZTE).


    Die waren allerdings nicht den Versicherer unterstellt, sie hatten aber auch damals - für das was sie taten - ebenso, lange Zeit keine Verantwortung zu tragen, zumindest während der langen Zeit ihres barbarischen Treibens in der damaligen lang anhaltender Willkürherrschaft! Auch die hatten viel Verbrechen begangen und auch diese Schandtaten kann man unmöglich vergessen.

    Gleichermassen wenig wie die heutigen, jener der neuen Täter mit ihren modernen Vernichtungsmethoden genauso nicht vergessen kann. Ja sie können und konnten nichts falsch machen, nur Befehle ausführen und sie wurden und/oder werden auch schnell befördert, darum können sie heute wie damals dank ihrem weissen Kittel - feudal abkassieren. Dabei vergessen sie, dass die schlimmste Art der Ungerechtigkeit die vorgespiegelte Gerechtigkeit ist und es bösen Menschen sind, die daneben stehen und sie gewähren lassen oder auch noch Schmiere stehen.

    Die Versicherer lebten gerne von Doktors Lügen, aber sie werden vermutlich irgendwann an der Wahrheit sterben. Spätestens dann, wenn sich die Täter auf der Anklagebank treffen, wie damals. Allerdings werden die dann zum bedauern vieler Opfer - nicht wie früher - kurzerhand nach dem Prozess einfach aufgehängt.

    AntwortenLöschen
  8. Die Lügenprediger: Es ist ein beunruhigendes politisches Signal - der nicht enden wollende Skandal um manipulierte Gutachten durch die MEDAS und/oder der medizinischen Gutachterstellen.

    Dass nicht bloss ein kleiner Zirkel von Ärzten ausser Kontrolle geraten ist, lässt sich schon lange nicht mehr halten. Dem Internet sei Dank, mit den sozialen Netzwerken erreicht man eine neue Wissensstufe, wie sie bis anhin noch nicht vorhanden war. Zum Beispiel wie die Gutachter den Versicherungen zuarbeiten. Ein neutraler Leser über die Inszenierungen der MEDAS Gutachter müsste zum Schluss kommen „diese gleiche eher einer begutachtenden abkassierenden Huren oder eines Strichers“, die „systematisch planen und ihre Dienste umsetzen“.

    Die Drahtzieher für diese gefühlten kriminellen Geschäfte sind anscheinend immer die Versicherungen, und die Handlanger „die Mediziner“ natürlich in der Gunst ihrer Besteller. Das von den Mediziner cholerischem Auftreten gegenüber ihren Opfer dient nur der Einschüchterung um die heikle Sache so schnell wie nur möglich zu erledigen, da können die dann schon auch mal mit Nötigung, Einschüchterung und #Drohung ihre Pflichten verletzen um Patienten unter Druck zu setzten - sozusagen als geeignetes Mittel für die Buben und Mädchen für alles. Die Profiteure dabei bleiben die Versicherungen!

    All dies geschieht anscheinend schon jahrelang und offensichtlich mit Wissen der zuständigen wegsehenden Behörden.

    AntwortenLöschen
  9. Die Justiz und andere Zuständige geben ein trauriges Bild ab, es drängt sich der Verdacht auf, dass weder ehemalige Drahtzieher, ihre Kollegen, noch die Justiz sich ernsthaft mit dem Fall MEDAS befassen wollen.

    AntwortenLöschen
  10. Hoffentlich verschwinden bei der Zürich Versicherung endlich die schwarzen Schafe, welche mental nicht mehr auf der Höhe sind, um sich über ihre alternativen Fähigkeiten zu äussern!

    AntwortenLöschen
  11. Wie die Versicherer ihre Kunden dank sklavischen Nachahmungen auch noch verarschen:

    Ärzte wurden als befangen beschrieben. Begründung ist, dass man beim Betreten des Sprechzimmers einen Behandlungsvertrag eingeht und somit die Ärzte nur für den Patienten sprechen. So ein Blödsinn , da man ja einen Arzt konsultieren muss, um in Erfahrung zu bringen, was mit einem gesundheitlich ist. Also auch meine Ärzte wurden nicht gehört. Alle ärztlichen Befunde wurden einfach negiert. Selbst ein Rentengutachten über 40 Seiten eines Rückenmarksverletztenzentrums wurde von gerichtlich bestellten Gutachtern als inkompetent in der Luft zerrissen. Ein Gutachter, der seines Zeichens weder Orthopäde oder Unfallchirurg, sondern Neurologe / Psychiater war und meine Problematik gar nicht hätte beurteilen können. Aber egal, er hat sich fähig genug gefühlt und somit hörte das Gericht auf ihn, obwohl sich alles widersprach und die Fachärzte mittlerweile schriftlich auf die Barrikaden gingen und der Richterin persönlich Schriftstücke haben zukommen lassen. No way...... und genau dieses Prozedere geschieht genauso in den deutschen Gerichten . Beschämend und unter aller Sau.

    AntwortenLöschen

Dieser Blogg enthält unter Umständen subjektive Meinungen. Wenn in Ihrer Erziehung der Punkt Streitkultur gefehlt hat, so unterlassen Sie es einfach Kommentare abzugeben! Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden. Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler!